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Übersicht zur Prüfung einer DGUV-Verordnung
Aufgrund des neuen, seit dem 01. April 2023 geltenden, Rahmenvertrages mit der gesetzlichen Unfallversicherung hat PHYSIO-DEUTSCHLAND eine Übersicht erstellt, welcher man kurz und knapp die Ergänzungs- und Korrekturmöglichkeiten einer Verordnung entnehmen kann.
Die Übersicht stellt dar, durch wen und bis zu welchem Zeitpunkt Änderungen auf dem Vordruck vorgenommen werden können, wo und wie die Änderungen eingetragen werden müssen und wann keine Korrekturen erforderlich sind. Damit soll der Umgang mit fehlerhaften oder unvollständigen Verordnungen erleichtert werden.
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