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Prävention und Gesundheitsförderung als Tätigkeitsfeld für Physiotherapeuten
Sind Sie Anbieter von Präventionskursen oder möchten es werden? Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Informationen und Möglichkeiten zur Prävention und Gesundheitsförderung als Tätigkeitsfeld für Physiotherapeuten.
Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung gehen ganzheitlich auf den Menschen ein und stärken seine persönlichen Ressourcen. Das Verhalten jedes einzelnen soll nachhaltig positiv beeinflusst werden, sodass man lernt, die eigene Gesundheit zu erhalten.
Der lateinische Begriff "praevenire" bedeutet so viel wie "zuvorkommen". Auch im Aufgabenfeld der Physiotherapie zielt die Prävention darauf ab, Erkrankungen zuvorzukommen (Primärprävention). Maßnahmen der Primärprävention richten sich deshalb an gesunde Menschen ohne Erkrankung beziehungsweise gesunde Menschen mit Risikofaktoren.
Prävention ist als Teil des Ausbildungsziels unter § 8 im Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) definiert. Physiotherapeuten sind mit ihren fundierten Kenntnissen in Anatomie, Physiologie, Trainings- und Bewegungslehre, aber auch Pädagogik und Gruppenleitung prädestiniert, Maßnahmen im Bereich der Prävention anzubieten.
Präventionsgesetz: Ziele und Akteure des Gesetzes
Am 25. Juli 2015 ist das Präventionsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Prävention und Gesundheitsförderung für jedes Lebensalter stärken und zwar dort, wo das Leben stattfindet – in Betrieben, in Kindergärten und Schulen sowie in Pflegeheimen beispielsweise. Besonders diese sogenannten "Settings" hatte der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Gesetzes im Blick.
Das Gesetz in Kurzform
Höherer Stellenwert für Prävention und Gesundheitsförderung (Primärprävention)
Erstellen und pflegen einer Nationalen Präventionsstrategie und Bundesrahmenempfehlungen mit individuellen und lebensweltbezogenen Ansätzen
Intensivierte Zusammenarbeit der Institutionen, Gremien und Organisationen in der Nationalen Präventionskonferenz und dem Präventionsforum
Mehr Geld für Maßnahmen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) will der Gesetzgeber bundesweit und möglichst bundeseinheitlich Gesundheit in der Bevölkerung fördern.
Lesen Sie hier den kompletten Artikel zum Präventionsgesetz.
Bundesrahmenempfehlungen und was sich daraus für Physiotherapeuten ergibt!
Am 19. Februar 2016 hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) bundeseinheitliche und trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen) für die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung verabschiedet. Damit ist ein Etappenziel des Präventionsgesetzes erreicht.
Die Träger der NPK sind die Gesetzliche Krankenversicherung, die Soziale Pflegeversicherung, die Deutsche Rentenversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung. Diese vier Institutionen finanzieren die durch das Präventionsgesetz geregelte Prävention und Gesundheitsförderung in den einzelnen Lebensbereichen. Bei den Krankenkassen steigen die Ausgaben beispielsweise von drei auf sieben Euro pro Versicherten pro Jahr.
Die Bundesrahmenempfehlungen sind der erste Schritt bei der Umsetzung der Nationalen Präventionsstrategie.
Alle Details zu den Bundesrahmenempfehlungen sind im Präventionsgesetz in Paragraf 20 d Absatz 3 im Sozialgesetzbuch V geregelt. Sie sind die Grundlage für eine einheitliche Strategie im Bereich der Primärprävention und Gesundheitsförderung und sollen die zielgerichtete Zusammenarbeit der Träger stärken. Die Rahmenempfehlungen schlagen eine Brücke zwischen den Trägern, die die Maßnahmen finanzieren, und den Akteuren, die in den Lebenswelten gesundheitsfördernde Angebote durchführen.
Inhaltlich geht es um spezifische Handlungsfelder für drei übergeordnete Ziele und die dazugehörigen Zielgruppen.
Gesund aufwachsen: junge Familien, Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studierende
Gesund leben und arbeiten: Personen im erwerbsfähigen Alter
Gesund im Alter: Personen nach der Erwerbsphase, Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen
Zu den Zielen und Zielgruppen haben die vier Träger jeweils eigene Zuständigkeiten, die Aufschluss über mögliche Maßnahmen geben:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erbringt Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten für in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte. Zusätzlich fördern sie Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben. - Die Soziale Pflegeversicherung (SPV) erbringt Leistungen in stationären Pflegeeinrichtungen und für Menschen, die nicht mehr erwerbstätig sind.
Die Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) geht mit allen geeigneten Mitteln der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren nach und sorgt für eine wirksame Erste Hilfe. Außerdem sollen Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit ermittelt werden.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sichert durch medizinische Leistungen die Erwerbsfähigkeit der Versicherten. Dabei geht es in erster Linie um verhaltenspräventive Maßnahmen, die eine Erwerbsfähigkeit sichern sollen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zu Themen wie Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung.
Zu den Zielgruppen, Handlungsfeldern, Beiträgen der jeweiligen Träger sowie die zu beteiligenden Organisationen und Einrichtungen gibt es pro Lebensphase eine tabellarische Übersicht in den Bundesrahmenempfehlungen auf den Seiten 16, 24 und 29.
Die kompletten Bundesrahmenempfehlungen finden Interessierte hier im vollständigen Artikel zum Thema.
Artikel zur Prävention und Gesundheitsförderung im Überblick:
Weiterentwicklung des Handlungsfeldes Prävention und Gesundheitsförderung beschlossen
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Arbeitsgemeinschaften stellen sich vor – Teil 4: AG Prävention
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Präventionsgesetz – Teil 2: Bundesrahmenempfehlungen und welche Handlungsfelder sich daraus für Physiotherapeuten ergeben!
Am 19. Februar 2016 hat die Nationale Präventionskonferenz (NPK) bundeseinheitliche und trägerübergreifende Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen) für die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention und…
Präventionsgesetz – Teil 1: Ziele und Akteure des Gesetzes
Ein Jahr ist es her: Am 25. Juli 2015 ist das Präventionsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Prävention und Gesundheitsförderung für jedes Lebensalter stärken und zwar dort, wo das Leben stattfindet – in…
Prävention in der Physiotherapie - Ihr Ansprechpartner im Verband
1994 gründete sich die AG Prävention im Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) angesichts der durch die Gesundheitspolitik immer mehr in den Mittelpunkt gerückten Aufgabe der Prävention. Gerade im Bereich der Prävention ist es vorteilhaft, wenn die AGen des Verbandes zusammenarbeiten. Wird zum Beispiel ein Präventions-Konzept zur Vorbeugung von Herz- Kreislauferkrankung entwickelt, so liegt eine Kooperation zwischen der AG Prävention und der AG Herz-Kreislauf nahe.
Weitere Informationen zur Arbeitsgemeinschaft Prävention sowie spezielle Kursangebote zur Prävention und Gesundheitsförderung finden Interessierte unter www.ag-praevention.de.
Welche Finanzierungswege gibt es zu Maßnahmen der Prävention?
Die Teilnehmer finanzieren die Kursgebühr aus eigener Tasche.
(Teil-)Kostenerstattung durch die Krankenkasse (§20 SGB V). Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren dem Teilnehmer – auf Antrag - eine (Teil-)Kostenerstattung der Kursgebühr. Dies ist möglich, wenn der Präventionskurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention anerkannt wurde.
Welche Angebote können nach §20 SGB V anerkannt werden?
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen hat den Leitfaden Prävention erstellt, in dem die Vorgaben für die Anerkennung als Angebot nach § 20 SGB V aufgeführt sind. Den Leitfaden finden Interessierte per Mausklick hier.
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