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Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss initiiert Patientenbefragung zur Heilmittelversorgung!
Die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sammeln mithilfe einer großangelegten Patientenbefragung Informationen über den Stand der Dinge in der Heilmittelversorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen.
Es geht es in erster Linie darum, festzustellen, ob die Änderungen der Heilmittel-Richtlinie im Jahr 2011 und die in 2013 festgelegten Praxisbesonderheiten eine Verbesserung der Versorgung chronisch Kranker bewirkt haben und ob diese in der Praxis auch entsprechend zur Anwendung kommen.
Erleichterung für Patienten mit längerfristigem Behandlungsbedarf
Seit 2011 können die Krankenkassen nämlich medizinisch notwendige Heilmittel auf Antrag der oder des Versicherten für mindestens ein Jahr genehmigen. Es handelt sich dabei um die Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung. Stellt der Arzt oder die Ärztin eine Heilmittelverordnung außerhalb des Regelfalls aus, ist dann keine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse mehr nötig. Außerdem belasten diese Verordnungen das Budget eines Arztes nicht mehr, weil sie für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Arztpraxen nicht mehr relevant sind.
Informieren Sie Ihre Patienten: Die Befragung läuft noch bis zum 15. Juli 2014
Noch bis Mitte Juli ist eine Teilnahme an der Befragung möglich. Hier finden Interessierte alle Informationen:
Hintergrundinformationen zur Stabstelle Patientenbeteiligung im G-BA
Die Stabsstelle Patientenbeteiligung im G-BA unterstüzt die Patientenvertretung im G-BA. Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
Deutscher Behindertenrat,
Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Aktuell hat die Patientenvertretung im G-BA eine beratende Aufgabe. Sie kann darüber hinaus auch eigene Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.