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Fortführung der Corona-Sonderregelungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Corona-Maßnahmen ebenfalls bis zum 31. März 2022 verlängert. Folgende Regelungen gelten daher weiterhin:
Behandlungsbeginn: Die Frist ist von 7 auf 14 Tage verlängert. Das bedeutet, dass zwischen Ausstellung der Verordnung und Beginn der Behandlung 14 Tage liegen dürfen.
Unterbrechungen: Bei Akutpatientinnen und Akutpatienten darf die Verordnung bis zu 14 Tage unterbrochen werden. Bei Langzeitpatientinnen und Langzeitpatienten (Dauerverordnung) ist eine Unterbrechung bis zu 4 Wochen (28 Kalendertage) zulässig.
Videobehandlungen: Im Rahmen der Unfallversicherungen sind Videobehandlungen nicht möglich.
Je nach weiterem Verlauf der Corona-Pandemie, können die genannten Regelungen auch weiterhin verlängert werden. Wir werden sie rechtzeitig informieren.
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