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05.04.2023

Corona-Sonderregelungen laufen am 7. April 2023 aus

Derzeit greifen in den Physiotherapiepraxen nur noch wenige Corona-Sonderreglungen - so zum Beispiel bei der Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten und bei der Umsetzung des Entlassmanagements. Nach aktuellem Stand enden diese Sonderregelungen am 07. April 2023.

Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten endet

Mit Ablauf des 7. Aprils 2023 endet die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Physiotherapiepraxen.

Entlassmanagement

Noch bis einschließlich dem 6. April 2023 ermöglichen die Corona-Sonderregelungen Krankenhausärztinnen und -ärzte im Rahmen des Entlassmanagements Heilmittel für eine Dauer von bis zu 14 Tagen (anstatt 7 Tagen) nach Entlassung aus dem Krankenhaus zu verordnen. Dies regelt Paragraf 9 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Die Sonderregelung verfolgte in erster Linie das Ziel, die Anzahl der Arztbesuche zu reduzieren.

Für PHYSIO-DEUTSCHLAND steht fest, dass sich die Regelungen rund um das Entlassmanagement in der Versorgungspraxis bewährt haben und den Bedingungen sowohl in den Arzt- als auch Physiotherapiepraxen entgegenkommen. "Wir regen an, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Verordnungszeitraum dauerhaft für den Heilmittelbereich verlängert“, erklärt Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND.