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Beihilfesätze Bund - Zwischenmeldung auf Landesebene
Im Hinblick auf die angekündigte Anhebung der beihilfefähigen Höchstsätze auf Bundesebene, haben wir bei den zuständigen Ministerien im Länderverbund Nordost (Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) angefragt, ob diese Höchstsätze nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt auch für die jeweiligen Landesbeamten übernommen werden.
Erfreulicherweise haben wir bereits folgende Rückmeldungen erhalten:
für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Zitat:
"... In Mecklenburg-Vorpommern werden gemäß §80 des Landesbeamtengesetzes Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den für die Beamten des Bundes geltenden Vorschriften gewährt.... Damit stehen den Beamten des Landes und der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig ebenfalls angepasste höhere beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel zu..."für das Land Brandenburg, Zitat:
"... Im Land Brandenburg wurde bisher keine landesrechtliche Beihilfeverordnung erlassen. Gemäß §62, Abs. 6, Satz 2 des Landesbeamtengesetzes werden im LAnd Brandenburg daher grundsätzlich die Beihilfevorschriften des Bundes angewandt..."
Sobald wir eine Antwort der Senatsverwaltung für das Land Berlin erhalten, werden wir Sie informieren!