01.02.2021
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Regionalverband Nordost
Zu welcher Impfgruppe zählen Physiotherapeuten*innen?
Unsere Telefonleitungen glühen seit Tagen, daher fassen wir nachstehend nochmals alle uns bekannten Informationen zusammen. Grundsätzlich gilt:
Physiotherapeut*innen - als Mitarbeitende in stationären oder ambulanten Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wurden vom Gesetzgeber (siehe Impfverordnung BMG) in Priorisierungsgruppe 2 aufgenommen. In Anbetracht der aktuellen Impfstoff-Knappheit und der durch die Priorisierung vorgegebenen Reihenfolge, müssen wir uns hier genauso wie die Gruppe der Hausärzte noch etwas in Geduld fassen.

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