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29.03.2018

Neuigkeiten über die Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für Beamte

Seit einiger Zeit befindet sich ein Referentenentwurf einer Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums (BMI) mit Änderungen im Bereich Beihilfe für Bundesbeamte im Anhörungsverfahren. Jetzt gibt es positive Neuigkeiten aus der zuständigen Bund-Länder-Kommission.

Bereits Anfang Januar haben wir über die Inhalte des Referentenentwurfs ausführlich berichtet (siehe Meldung vom 04. Januar 2018). Noch steht nicht ganz genau fest, wann die Erhöhung der beihilfefähigen Höchstbeträge in zwei Stufen um insgesamt 20 Prozent in Kraft tritt, aber nach einer Eingabe des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) ist das Problem der Richtwertes von 30 Minuten für die Position KG vom Tisch. Denn: Die zuständige Bund-Länder-Kommission hat beschlossen, den Richtwert für die Behandlungszeit von 30 Minuten auf 20 Minuten abzusenken. Außerdem entfällt bei der Position Befunderhebung der Richtwert für die Behandlungszeit komplett. Der Entwurf sah zunächst einen Richtwert von 20 Minuten vor.

Wir werden umgehend berichten, sobald es Neuigkeiten gibt, wann die neue Verordnung genau im zweiten Quartal in Kraft treten wird. Fest steht, dass diese zunächst für Bundesbeamte gilt. Jedes Bundesland entscheidet für sich, ob und wann sie sich für ihre Landesbeamten dieser Erhöhung anschließen.