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20.08.2025 – Regionalverband Nordost

Höchstbeträge der Beihilfe steigen zum 1. September 2025

Ab dem 1. September 2025 werden die beihilfefähigen Höchstsätze erneut angepasst. Betroffen sind diesmal ausschließlich die Hausbesuchspauschalen sowie die Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung.

Die neuen Höchstsätze im Überblick:

  • Ärztlich verordneter Hausbesuch einschließlich Fahrtkosten: 27,60 Euro (bisher 25,60 Euro)
  • Besuch einer Patientin oder eines Patienten in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft, einschließlich Fahrtkosten: 18,00 Euro je Patient*in (bisher 16,70 Euro)
  • Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung: 98,60 Euro (bisher 91,38 Euro)

Diese Höchstsätze sind in der Beihilfeverordnung unter dem Abschnitt „Bereich Sonstiges“ verankert und gelten für alle Heilmittelbereiche.

   

Wichtig:

  • Die Regelungen betreffen ausschließlich Bundesbeamte (z. B. Zollbeamte).
  • Für Landesbeamte (z. B. Lehrer*innen) gelten die Vorgaben der jeweiligen Landesverordnungen. In einigen Bundesländern erfolgt die Anpassung automatisch, in anderen hingegen (noch) nicht.

Für Leistungserbringer gilt: Die beihilfefähigen Höchstsätze stellen keine Preisliste dar. Maßgeblich bleibt immer der im Behandlungsvertrag zwischen Patient*in und Praxis vereinbarte Preis – dieser sollte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert werden und nicht von möglichen Erstattungen abhängig sein.

    

Position von Physio Deutschland:


Auch wenn die aktuellen Anpassungen einen Schritt darstellen, sehen wir weiterhin Handlungsbedarf – insbesondere, da nicht alle Bundesländer eine automatische Übernahme vorsehen und so unnötige Verzögerungen entstehen. Wir setzen uns daher für zeitnahe und vollständige Anpassungen – einschließlich höherer Erstattungen – ein und informieren, sobald es Neuerungen gibt.