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06.04.2021

Gemeinsamer Bundesausschuss: Änderungen beim Entlassmanagement

Am 18. März 2021 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Corona-Sonderregelungen angepasst und verlängert. Hier ein spezieller Hinweis zur Neuregelung des Entlassmanagements.

Nach aktuellem Beschluss des G-BA, muss die Therapie nun wieder - wie in der Heilmittel-Richtlinie normal geregelt – spätestens am 7. Tag nach Entlassung des Patienten beginnen. In den letzten Monaten war dies bis zum 14. Tag nach der Entlassung möglich.

In § 16 a Abs. 3 regelt der G-BA allerdings weiterhin, dass die Behandlung spätestens 21 Kalendertage nach Entlassung abgeschlossen sein muss. Hierbei ist der Entlasstag nicht mitzurechnen. Unverändert bleibt auch die Regelung, wonach vom Krankenhausarzt Heilmittel für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen (anstatt 7 Tagen) verordnet werden können.

Inkrafttreten und weiterführende Informationen

Der Beschluss tritt mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona.