02.09.2016
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Länderverbund Nordost
Bundeskabinett verabschiedet HHVG.
Ein Gesetzentwurf mit viel Licht, aber auch Schatten.

Endlich ist es soweit. Die enormen Anstrengungen PHYSIO-DEUTSCHLANDS – aber auch vieler anderer Beteiligter - im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wie auch politischen Arbeit der letzten Jahre tragen weitere Früchte:
Das Bundeskabinett hat am 31.08.2016 den in den letzten Wochen und Monaten heiß diskutierten Gesetzentwurf zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) verabschiedet. Das HHVG sieht für den Heilmittelbereich als zentrale Punkte die Einführung flächendeckender Modellvorhaben im Bereich der Blankoverordnung, eine auf 3 Jahre befristete Entkoppelung der Gebührenerhöhungen von der Grundlohnsummenbindung und eine zeitliche Beschleunigung der Schiedsverfahren vor. Das mit diesem Gesetzentwurf verbundene politische Signal des Gesetzgebers ist unübersehbar: Die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln soll langfristig gesichert und weiterentwickelt werden, einerseits durch neue zu erprobende Versorgungsformen (Stichwort Blankoverordnung), die ein Mehr an therapeutischen Freiheiten für den Physiotherapeuten mit sich bringen, anderseits durch eine finanzielle Stärkung der niedergelassenen Praxen. Alle geplanten Maßnahmen dienen kurz-, mittel- und langfristig der Steigerung der Attraktivität des Berufes Physiotherapeut und damit der langfristigen Sicherstellung der Versorgung der Patienten mit Heilmitteln.