Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
02.09.2016

Bundeskabinett verabschiedet HHVG.

Ein Gesetzentwurf mit viel Licht, aber auch Schatten.

Endlich ist es soweit. Die enormen Anstrengungen PHYSIO-DEUTSCHLANDS – aber auch vieler anderer Beteiligter - im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wie auch politischen Arbeit der letzten Jahre tragen weitere Früchte:

Das Bundeskabinett hat am 31.08.2016 den in den letzten Wochen und Monaten heiß diskutierten Gesetzentwurf zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) verabschiedet. Das HHVG sieht für den Heilmittelbereich als zentrale Punkte die Einführung flächendeckender Modellvorhaben im Bereich der Blankoverordnung, eine auf 3 Jahre befristete Entkoppelung der Gebührenerhöhungen von der Grundlohnsummenbindung und eine zeitliche Beschleunigung der Schiedsverfahren vor. Das mit diesem Gesetzentwurf verbundene politische Signal des Gesetzgebers ist unübersehbar: Die Versorgung der Patienten mit Heilmitteln soll langfristig gesichert und weiterentwickelt werden, einerseits durch neue zu erprobende Versorgungsformen (Stichwort Blankoverordnung), die ein Mehr an therapeutischen Freiheiten für den Physiotherapeuten mit sich bringen, anderseits durch eine finanzielle Stärkung der niedergelassenen Praxen. Alle geplanten Maßnahmen dienen kurz-, mittel- und langfristig der Steigerung der Attraktivität des Berufes Physiotherapeut und damit der langfristigen Sicherstellung der Versorgung der Patienten mit Heilmitteln.

Wo viel Licht ist, ist aber auch (viel) Schatten:

Im Bereich der Modellvorhaben Blankoverordnung ist derzeit geplant, dass der verordnende Arzt auch weiterhin die Indikation stellt, also dem Therapeuten den Indikationsschlüssel vorgibt. Dies hätte zur Konsequenz, dass der Therapeut zwar in eigener Verantwortung über den Umfang und die Frequenz der Behandlung selbst bestimmen könnte, bei der Auswahl des „richtigen“ Heilmittels aber extrem enge Grenzen beachten müsste. Die Auswahl des Heilmittels durch den Therapeuten würde sich damit regelhaft auf die Auswahl zwischen nur zwei Heilmitteln beschränken, also zum Beispiel beim Indikationsschlüssel EX1a darauf, ob Krankengymnastik  oder Manuelle Therapie abgegeben wird. PHYSIO-DEUTSCHLAND erklärt an dieser Stelle eindeutig: das ist zu kurz gedacht. Wir wollen die Vorgaben des verordnenden Arztes auf die Angabe der Diagnosegruppe, also zum Beispiel die Diagnosegruppe EX1 beschränken. Hier gilt es also noch dicke Bretter zu bohren.

Im Rahmen der Gebührenverhandlungen mit den Krankenkassen ist derzeit beabsichtigt, die so genannte Grundlohnsummenbindung für einen Zeitraum von 3 Jahren (für den Zeitraum 2017 bis 2019) auszusetzen. Die Vertragspartner erhalten damit für einen Zeitraum von 3 Jahren die Möglichkeit, Abschlüsse oberhalb der Grundlohnsumme zu vereinbaren. Ob ein Zeitraum von 3 Jahren dafür ausreicht, die von PHYSIO-DEUTSCHLAND und den benachbarten Berufsverbänden aufgezeigte Gerechtigkeitslücke auch nur annähernd zu schließen, darf bezweifelt werden. Es spricht daher dafür, die Frist von 3 Jahren zu verlängern.