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25.09.2019

Beschluss zur Heilmittel-Richtlinie veröffentlicht

Soeben hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Beschlusstext zur neuen Heilmittel-Richtlinie und dem Heilmittelkatalog veröffentlicht. Damit der Beschluss in Kraft treten kann, ist nun noch die Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit nötig.

Danach werden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband die notwendigen organisatorischen/technischen Anpassungen (Entwurf neuer Verordnungsvordrucke, Softwareanpassungen usw.) vorgenommen. Offizieller Start der Umsetzung der neuen Richtlinie ist der 01. Oktober 2020. Eine zeitliche Verzögerung von fast einem Jahr, die wir kritisieren! PHYSIO-DEUTSCHLAND setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, dass zumindest die Genehmigungspflicht für genehmigungspflichtige Verordnungen bereits zum 01. Januar 2020 bundesweit entfällt.

Auch die Veröffentlichung der neuen Anlage 3 der Heilmittel-Richtlinie wird sich noch verzögern. In Anlage 3 soll zukünftig geregelt werden, in welchen Fällen und in welcher Form fehlerhafte bzw. unvollständig ausgestellte Verordnungen geändert werden müssen. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat während der Anhörungen vor dem G-BA deutlich gemacht, dass die Regelungen der neuen Anlage 3 nicht die Regelungskompetenz des neuen Bundesrahmenvertrages aushebeln dürfen. „Unsere Forderung wurde im G-BA offensichtlich wahrgenommen“ so Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND. „Im neuen Bundesrahmenvertrag 2020 werden wir zusammen mit dem GKV-Spitzenverband regeln, was es zukünftig bei fehlerhaften bzw. unvollständigen Verordnungen aus Sicht des Therapeuten zu beachten gilt. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass die Praxisinhaber zukünftig bei fehlerhaften/unvollständigen Verordnungen deutlich weniger Arbeit, vor allem aber endlich Rechtssicherheit haben!“

Den Beschluss des G-BA können Sie hier nachlesen: https://www.g-ba.de/beschluesse/3973/

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