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19.11.2013 – Regionalverband Nordost

Absetzungsverhalten der DAK nicht länger hinnehmbar

Seit einigen Wochen erreichen uns zahlreiche Beschwerden von Mitgliedern über das Verhalten der DAK bei deren Rechnungsprüfung.
Nach den uns vorgelegten Unterlagen wird beispielsweise die Vergütung der Position "Hausbesuch" verweigert, wenn es die Praxis versäumt hat, den Hausbesuch auf der Rückseite der Verordnung durch den Patienten quittieren zu lassen. Außerdem kommt es zu Absetzungen bei der Manuellen Lymphdrainiage: Quittiert der Patient auf der Rückseite der Verordnung lediglich "MLD", kürzt die DAK die Vergütung auf die Höhe der Position MLD-30. Dies geschieht unabhängig davon, ob eine MLD-45 oder MLD-60 verordnet und abgegeben wurde. Die Möglichkeit einer nachträglichen Ergänzung lehnt die DAK gegenüber den betroffenen Praxen – unter Hinweis auf die Rechtsprechung – pauschal ab. Wir vertreten die Auffassung, dass die DAK nach dem Grundsatz von Treu und Glauben in den überwiegenden Fällen rechtlich verpflichtet ist, nachträgliche Ergänzungen, Klarstellungen oder auch Korrekturen gegen sich gelten zu lassen. Dies haben wir gegenüber der DAK deutlich gemacht und aufgefordert, entsprechend zu verfahren - bislang leider ohne Erfolg.

Thema auf der Tagesordnung bei den anstehenden Gebührenverhandlungen

"Am 27. November treffen wir uns mit den Verhandlungsführern des vdek und der Ersatzkassen zu Gebührenverhandlungen in Berlin. In diesem Rahmen werden wir das Thema in aller Deutlichkeit gegenüber der DAK ansprechen und hoffentlich im Sinne unserer Mitglieder aus der Welt schaffen", betont Andrea Rädlein, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie (ZVK). "Abhängig vom Verlauf dieses Gesprächs wird der Bundesverband zeitnah Grundsatzfälle mit unterschiedlichen Sachverhalten auswählen und den betroffenen Mitgliedern für die gerichtliche Auseinandersetzung mit der DAK Rechtsschutz gewähren", erklärt Andrea Rädlein.

Forderungskatalog für die Verhandlungen mit den Ersatzkassen

Der Vertragsausschuss des Deutschen Verbandes für Physiotherapie hat am 14. Oktober 2013 in seiner Sitzung bereits die Forderungen für die nun anstehenden Gebührenverhandlungen mit den Krankenkassen formuliert:
  • Ausschöpfung der Grundlohnsumme in 2013 (in Höhe von 2,81%)
  • finanzieller Ausgleich für eine ausufernde Bürokratie in den Praxen im Rahmen der Prüfpflicht von Verordnungen und des Patientenrechtegesetzes
  • finanzieller Ausgleich der Umsatzausfälle aufgrund zunehmender Terminabsagen von Patienten (Stichwort Ausfallgebühr/Vorhaltekosten)
Wir werden zeitnah hier auf der Homepage über den weiteren Verlauf berichten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Landesverband.