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Zwei Berufe in der Physiotherapie unerlässlich für Patient*innenversorgung
Positionierung des Bündnisses Therapieberufe an die Hochschulen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion
Das Verfahren zur Novellierung des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz – MPhG) befindet sich derzeit in der Konzeptionsphase. Deshalb kann die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/5128) auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU (Drucksache 20/4866) nur als Zwischenstand gesehen werden. Zu der Antwort der Bundesregierung positioniert sich das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen wie folgt:
Im Sinne einer transparenten Patient*innenversorgung müssen mit der Berufsgesetzesnovellierung die Berufe in der Physiotherapie weiterhin klar abgrenzbare Ausbildungsformen und Kompetenzbereiche der Berufsgruppen einhergehen (vgl. § 3 und § 8 des aktuellen MPhG). Das Nebeneinander von hochschulisch und berufsfachschulisch ausgebildeten Physiotherapeut*innen erfüllt diese Forderung nicht. Sie ist weder dem Gesundheitswesen zuträglich noch für die Patient*innen nachvollziehbar.
Das Bündnis setzt sich für eine moderne, kompetenzorientierte berufsfachschulische Ausbildung für die derzeitige Berufsgruppe der Masseur*innen und Medizinischen Bademeister*innen ein. Davon abzugrenzen ist der Beruf der Physiotherapeut*innen, der zukünftig vollständig hochschulisch ausgebildet werden sollte. Dieser führt zu einer evidenzbasierten Patient*innenversorgung und ermöglicht die eindeutige Zuweisung des Behandlungsspektrums und die damit verbundenen Aufgaben der beiden Berufe.
Nur zwei klar definierte Berufe in der Physiotherapie mit spezifischen und ausdifferenzierten Kompetenzen schaffen langfristig Transparenz über die jeweiligen Behandlungsfelder gegenüber den Patient*innen, der Ärzteschaft und der Gesellschaft. Die künftige Ausgestaltung der Ausbildungsformen und der differenzierten Kompetenzen in den beiden Berufen der Physiotherapie muss sich an der demographischen Entwicklung der Gesellschaft, dem sich ändernden Krankheitsspektrum sowie Weiterentwicklungen und Forschungsergebnissen anderer Gesundheitsberufe orientieren und an diese anpassen.
Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen hält einen Transformationsprozess hin zu einer rein hochschulischen Ausbildung der Physiotherapeut*innen für dringend notwendig. Eine Übergangsphase von zehn bis 15 Jahren sichert die Kontinuität der Patient*innenversorgung und bietet allen am Prozess Beteiligten die Möglichkeit eines reibungslosen Übergangs und klarer Zukunfts- und Entwicklungsperspektiven.
Der berufsfachschulische Zugang für die Berufe in der Physiotherapie konnte den Fachkräftemangel nicht aufhalten. Die Engpassanalyse zeigt diesen deutlich auf. Dies beschreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort selbst (Drucksache 20/5128/S. 8). Deswegen ist es für die Sicherung der Patient*innenversorgung und die Berufsattraktivität unerlässlich, neue Zielgruppen zu erreichen und neben der berufsfachschulischen Ausbildung der Masseur*innen und Medizinischen Bademeister*innen, die regelhafte hochschulische Ausbildung der Physiotherapeut*innen zu implementieren.
Das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen fordert von der Bundesregierung, die Berufsgesetznovellierung der Berufe in der Physiotherapie zu nutzen, um die beiden eigenständigen Berufe zu definieren und sowohl in ihren Ausbildungsformen als auch in ihren Kompetenzbereichen deutlich voneinander abzugrenzen.
Mehr Informationen über das Bündnis Therapieberufe an die Hochschulen und dessen Aktivitäten finden Interessierte hier: https://buendnis-therapieberufe.de/.
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