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03.07.2018
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Länderverbund Nordost
Überarbeitung Zulassungsempfehlung – Falschmeldung in "unternehmen praxis"
Am 01. August 2018 tritt die neue Zulassungsempfehlung nach § 124 Abs. 4 SGB V des GKV-Spitzenverbandes für Heilmittelerbringer in Kraft. Damit sind für Praxisinhaber einige Klarstellungen und Erleichterungen verbunden – zum Beispiel in Bezug auf die Anwesenheitspflicht des Praxisinhabers beziehungsweise seines fachlichen Leiters.

Die neue Zulassungsempfehlung sieht eine Präsenzzeit des Zugelassenen von 30 Stunden pro Woche vor. Dazu zählen auch Hausbesuche. Bislang musste der Praxisinhaber "ganztägig als Behandler zur Verfügung stehen".
Wie der Praxisinhaber oder die fachliche Leitung die 30 Stunden in der Woche verteilen, ist ihnen selbst überlassen. Hier ist die neue Zulassungsempfehlung deutlich klarer formuliert und gibt dem Praxisinhaber mehr Flexibilität.