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04.02.2019

Terminservice- und Versorgungsgesetz: Sie fragen, wir antworten – Teil 1

In der vergangenen Woche haben wir Sie dazu aufgerufen, uns Ihre Fragen zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu schicken. Zahlreiche Fragen sind sowohl über unsere Facebook-Seite als auch per E-Mail bei uns eingegangen. Vielen Dank dafür. Gerne dürfen Sie auch weiter Ihre Fragen an uns schicken. Nicht alle Fragen betreffen das aktuelle Gesetz, aber wir werden in den nächsten Wochen auch Fragen beispielsweise zu den Themen Zertifikate, Schuldgeldfreiheit und Modernisierung der Ausbildung beantworten.

TSVG – Inhalt und Stand der Dinge

Um was geht es denn konkret in diesem Gesetz? Mit dieser Einstiegsfrage möchten wir unsere FAQ-Serie zum TSVG heute beginnen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will mit seiner Gesetzesinitiative die Heilmittelversorgung in Deutschland stärken. Er greift dabei zentrale Forderungen von PHYSIO-DEUTSCHLAND auf: höherer Verdienst, bundesweite Preise, einheitliche Verträge, verbindliche Zulassungsbedingungen, Entbürokratisierung und mehr Entscheidungsbefugnisse für Therapeuten.

Am 5. Dezember 2018 hat Jens Spahn seine Pläne der Presse vorgestellt. Bereits am 14. Dezember fand die erste Lesung zum TSVG im Deutschen Bundestag statt. Eine Stunde haben die Abgeordneten über die Pläne des Ministers sowie Anträge anderer Fraktionen debattiert und den Gesetzesentwurf dann zur weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages verwiesen. Nach Abschluss eines schriftlichen Stellungnahmeverfahrens, bei dem zahlreiche Institutionen, Interessensvertreter und vom Gesetz Betroffene ihre Meinung, Verbesserungsvorschläge und Lösungen zu den Stolpersteinen schriftlich eingebracht haben, fand am 16. Januar 2019 eine öffentliche Anhörung im Ausschuss statt. Drei Stunden lang haben Politiker des Gesundheitsausschusses die Experten befragt. Mehr als eine Stunde lang ging es dabei auch um uns Therapeuten. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) eine schriftliche Stellungnahme eingereicht. Rede und Antwort für PHYSIO-DEUTSCHLAND vor Ort stand unsere Vorsitzende Andrea Rädlein den Abgeordneten. Am 13. Februar wird eine weitere Anhörung folgen, die Interessierte voraussichtlich im Parlamentsfernsehen unter www.bundestag.de mitverfolgen können. Ob es in der zweiten Anhörung auch um die Therapieberufe gehen wird, ist aktuell noch offen. Wir werden über den weiteren Verlauf online und auf unserer Facebook-Seite berichten.

TSVG - Verhandlungspartner und Preisbildung

Wer verhandelt in Zukunft mit wem?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die jeweiligen "maßgeblichen" Spitzenorganisationen auf Bundesebene für die einzelnen Heilmittelbereiche die neuen bundesweiten Verträge verhandeln. Für die Physiotherapie ist PHYSIO-DEUTSCHLAND als mitgliederstärkster Berufsverband der Physiotherapeuten einer der Verbände, die diese Verhandlungen führen werden.

Zahlreiche Fragen kamen zu Preisen von einzelnen Gebührenpositionen bei uns an. Hier zwei Beispiele: Werden Hausbesuche wieder lukrativer und Patienten damit besser versorgt, die definitiv nicht selbst mobil sein können? Kann Lymphdrainage endlich zusammen mit einer sachgerechten KPE vernünftig mit Zeitaufwand und Vergütung in den HMK aufgenommen werden?

Das Gesetz sieht vor, dass voraussichtlich zum 1. Mai 2019 im ersten Schritt alle Preise auf ein bundeseinheitliches Niveau angehoben werden. Bei den allermeisten Positionen ist dies völlig unproblematisch möglich. Bei einigen Positionen wie zum Beispiel den Hausbesuchspositionen variieren die Beschreibungen der Positionen von Bundesland zu Bundesland etwas, sodass die Verhandlungspartner über eine Vereinheitlichung der Positionen verhandeln müssen. Diese Anhebung auf einheitliche Preise bundesweit wird für viele Regionen schon deutliche Steigerungen bringen. Aktuell gehen wir von etwa 350 Millionen Euro pro Jahr aus. Das ist aber nur der erste Schritt!

Das TSVG ermöglicht es uns, in einem zweiten Schritt ab der zweiten Jahreshälfte 2019 – auf der Basis der Bundeshöchstpreise - bundesweit neue Preise zu verhandeln, die sich an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen orientieren sollen. Die Vereinbarung muss bis zum 31. Dezember 2019 geschlossen werden, ansonsten entscheidet die neue Schiedsstelle. Neu geregelt wurde, dass die Personalkosten, die Sachkosten und die laufenden Kosten des Praxisbetriebes in die Preiskalkulation einfließen müssen. Das ist unsere Chance, die Preise für die Heilmittelpositionen endlich auf ein leistungsgerechtes Vergütungsniveau anzuheben. Der Gesamtvorstand von PHYSIO-DEUTSCHLAND beschäftigt sich bereits jetzt intensiv mit den Vorbereitungen der kommenden Verhandlungen ab 2020.

Haben Sie Fragen zum TSVG? Dann schreiben Sie uns gerne an info@physio-deutschland.de. In der kommenden Woche werden wir wieder einige Fragen dazu hier an dieser Stelle beantworten.