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11.10.2018

Stopp bei Verordnungsänderungen: Ein Lagebericht aus Bayern

Anfang September verschickte die AOK Bayern Briefe an physiotherapeutische Praxen, in denen sie eine massive Verschärfung der Prüfpflicht zum 01.10.2018 ankündigte.

Folgende Punkte sollten laut Schreiben zu einer direkten Absetzung ohne Korrekturmöglichkeit führen:  

  • Nachträgliche Änderungen auf der Vorder- bzw. Rückseite der Verordnung und „Unterschriften i.A.“ ohne den erforderlichen klärenden Vermerk. 

  • Unterschrift des Versicherten fehlt bzw. andere Unterschrift/Unterschrift i.A. fehlt.

  • Änderungen mit Tipp-Ex etc. 

  • Fehlende Angaben der erbrachten Maßnahmen auf der Verordnungsrückseite.

  • Indikationsschlüssel passt nicht zum Heilmittel.

  • Abrechnung mit Verordnungskopie.

  • Medizinische Begründung bei VO a.d.R. fehlt.

  • Behandlungsunterbrechung länger als 14 Tagen und die Begründung fehlt (nicht dokumentiert).

  • Verspäteter Behandlungsbeginn (nicht dokumentiert), also ohne Vermerk, dass dieser Beginn mit dem Arzt abgestimmt wurde. 

  • Fehlende oder unvollständige Klartextdiagnosen bei Zahnarztverordnungen. 

Diese Vorgehensweise hätte zur Konsequenz gehabt, dass selbst kleinste Versäumnisse zum Verlust des Vergütungsanspruches der Praxis geführt hätten. Die Vertreter des Landesverbandes Bayern von PHYSIO-DEUTSCHLAND haben deshalb direkt das Gespräch mit den Verantwortlichen der AOK Bayern aufgenommen und konnten erreichen, dass die angekündigten Verschärfungen vorübergehend ausgesetzt wurden. Im Oktober werden weitere Gespräche mit den Krankenkassenvertretern folgen. 


PHYSIO-DEUTSCHLAND hat bereits Anfang des Jahres gegenüber dem G-BA Vorschläge für eine deutliche Reduzierung der Bürokratie von Seiten des Heilmittelkataloges eingebracht. Auch in diesem Fall erwarten wir eine Entscheidung bis Ende des Jahres. Mit der aktuell laufenden Wartezeit-Aktion werden die bürokratischen Hürden im Dezember außerdem noch einmal beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Brauksiepe, angesprochen. Wir werden Sie über den Fortgang aller Verhandlungen auf unseren Seiten weiter informieren.