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11.07.2019

Spannende Anhörung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss – Stichwort "Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie!"

Am 10. Juli 2019 fand in Berlin die mit Spannung erwartete Anhörung zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses statt. Für die SHV-Mitgliedsverbände waren Bettina Kuhnert (DVE) und Andrea Rädlein (PHYSIO-DEUTSCHLAND) als Sachverständige geladen und konnten zu speziellen Aspekten der erforderlichen Anpassungen mündlich Stellung beziehen.

Forderungen und Aspekte zur Weiterentwicklung benannt

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hatte bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme ausführlich Position zu wichtigen Erleichterungen im Rahmen der Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie genommen - mehr dazu hier.

In der mündlichen Anhörung kamen nun weitere Aspekte zur Sprache. So forderte Andrea Rädlein, dass der Wegfall der Genehmigungspflicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls allerspätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie gelten soll, und nicht erst zum Zeitpunkt der Umsetzung ab voraussichtlich 01. Juli 2020.

Besonders dringend ist eine Anpassung bei der Festlegung, wann ein neuer Verordnungsfall entsteht. Hier sieht der Entwurf des G-BA aktuell sechs Monate vor. Dies widerspricht dem Ziel einer kontinuierlichen Versorgung der Patienten. Aus Sicht des SHV sollte diese Zeitspanne deshalb maximal 16 Wochen betragen.

Ein weiterer versorgungsrelevanter Punkt ist die Weiterentwicklung der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie „Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V“. Hier schlägt der SHV die Ergänzung um folgende Diagnosen vor:

  • M75.3 Tendinitis calcarea im Schulterbereich

  • J45.- Asthma bronchiale

  • I70.- Artherosklerose inkl. pAVK

  • G91.- Hydrocephalus

  • G44.0 Clusterkopfschmerz

  • G44.2 Spannungskopfschmerz

Bettina Kuhnert hat noch einmal bekräftigt, dass die psychischen Erkrankungen nicht im langfristigen Heilmittelbedarf abgebildet sind. Sie verwies dabei insbesondere auf die schweren und chronisch verlaufenden Depressionen und die Schizophrenie. Beide Erkrankungen benötigen durchgehend therapeutische Interventionen, um stationäre Aufenthalte zu vermeiden.

Zeitplan für Umsetzung

Zwar soll die neue Heilmittel-Richtlinie zum 01. Januar 2020 in Kraft treten. Wirksam wird diese dann aber sicher erst zum 01. Juli 2020, weil erhebliche Anpassungen an die Praxissoftware der Ärzte erfolgen müssen. "Wir wünschen uns eine möglichst schnelle Umsetzung, damit Therapeuten, Ärzte und auch unsere Patienten möglichst schnell von der Überarbeitung profitieren. Das alles zieht sich schon viel zu lange hin", betont Andrea Rädlein, stellvertretende Vorsitzende des SHV direkt nach der Anhörung.