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01.03.2017
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Länderverbund Nordost
Schlecht recherchiert?! "unternehmen praxis" (up) informiert seine Leser falsch!
Die Zeitschrift "unternehmen praxis" informiert seine Leser in seiner Ausgabe 01-2017 darüber, dass alte Verordnungsvordrucke seit dem 01. Januar 2017 nur dann von der Praxis angenommen werden können, wenn (Zitat): "die Kasse eine AOK ist oder zum vdek gehört".

Diese Aussage ist definitiv falsch, wie ein Schreiben des GKV-Spitzenverbandes vom 17. November 2016 belegt (siehe Netzmeldung vom 28. November 2016).
Danach hat der GKV-Spitzenverband im Namen aller (!) Krankenkassen die Berufsverbände darüber informiert, dass die alten Verordnungsvordrucke mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni (Ausstellungsdatum) – übergangsweise - weiter angenommen werden können.