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16.04.2020

NOVENTI: spezielles Corona-Angebot für Selbstabrechner

Die Corona-Krise wirft viele Fragen und Veränderungen auf, so auch bei der Abrechnung von Verordnungen. Heute berichten wir hier über ein Angebot für Selbstabrechner von NOVENTI.

Zwar sind die Fristen von den Kostenträgern aktuell bis Ende Mai 2020 verlängert, aber was ist, wenn für die Abrechnung verantwortliche Mitarbeiter coronabedingt ausfallen? Oder Sie kurzfristig eine Vorfinanzierung benötigen? Auf beide Fragen hat die NOVENTI HealthCare GmbH eine aktuelle Antwort!

Bei Bedarf können Belege über die NOVENTI HealthCare GmbH abgerechnet werden. Kosten entstehen nur dann, wenn auch tatsächlich eingereicht wird. Die einmalige Bereitstellungsgebühr erlässt die Firma aktuell für die ersten zwölf Monate.