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12.07.2017

Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte: Übergangsfristen nicht einheitlich

Seit dem 01. Juli 2017 ist die neue Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HM-RL ZÄ) in Kraft. Damit verbunden ist auch ein neues Verordnungsformular.

Bei den meisten Krankenkassen gilt für die Verwendung des Verordnungsformulars (Muster 16) eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2017. Dies hatte der GKV-Spitzenverband entsprechend empfohlen. Voraussetzung – auch bei Verwendung des alten Formulars – ist aber, dass die Verordnung gemäß der HM-RL ZÄ korrekt ausgestellt ist.

Eine Ausnahme bilden die Ersatzkassen (vdek), die ab sofort nur das neue Verordnungsformular akzeptieren. Da der Monat Juli bereits angebrochen ist, gehen wir davon aus, dass die Ersatzkassen im Juli noch kulant damit umgehen werden. Dennoch empfehlen wir unseren Mitgliedern, ab sofort nur noch neue Verordnungsvordrucke bei Versicherten der Ersatzkassen anzunehmen.

  • Alle Informationen rund um die neue Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte gibt es hier auf unserer Homepage.