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11.08.2026 – Regionalverband Baden-Württemberg

Grundlohnsumme: Was dahintersteckt und warum sie für die Physiotherapie wieder relevant wird

Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hat der Gesetzgeber am 10. Juli 2026 beschlossen, die Grundlohnsummenbindung ab dem Jahr 2027 auch für die Physiotherapie wieder einzuführen. Mit diesem Beitrag informieren wir über die Hintergründe und die möglichen Auswirkungen dieser Entscheidung.

Ziel der Politik war es in der Vergangenheit und ist es nun erneut, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Bindung an die Grundlohnsumme stabil zu halten. Ab 2027 gilt die Grundlohnsumme daher wieder als Obergrenze für Vergütungsverhandlungen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber für die Jahre 2027, 2028 und 2029 einen Abschlag von jeweils einem Prozentpunkt auf die Grundlohnsumme festgelegt. Damit wird der Verhandlungsspielraum für Vergütungserhöhungen weiter begrenzt.

   

Was ist die Grundlohnsumme?

Die Grundlohnsumme umfasst die Summe aller beitragspflichtigen Einnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb eines Jahres. Steigen Löhne, Gehälter, Renten oder die Beitragsbemessungsgrenze, erhöhen sich auch die Einnahmen der Krankenkassen. Die Entwicklung dieser Einnahmen wird durch die Veränderungsrate der Grundlohnsumme abgebildet.

Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht diese Veränderungsrate jeweils Mitte September eines Jahres. Sie dient als Richtwert für das Folgejahr. Für das Jahr 2027 wird die Bekanntgabe der Grundlohnsumme voraussichtlich am 15. September 2026 erfolgen. Grundlage hierfür ist § 71 Abs. 3 Satz 4 SGB V.

   

Welche Bedeutung hatte die Grundlohnsummenbindung bisher?

Mit der aktuellen Gesetzesänderung greift der Gesetzgeber auf einen Mechanismus zurück, der für die Physiotherapie bereits von 1989 bis zum Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im Jahr 2017 galt.

In diesen 28 Jahren fiel die Veränderungsrate der Grundlohnsumme häufig sehr niedrig aus. Entsprechend begrenzt waren die Möglichkeiten für Vergütungserhöhungen in der Physiotherapie. Die Folge war eine erhebliche Unterfinanzierung des ambulanten physiotherapeutischen Sektors.

Auf Drängen der Berufsverbände erkannte der Gesetzgeber diese Problematik und verfolgte mit den Reformen der Jahre 2017 und 2019 das Ziel, die Attraktivität der Heilmittelberufe zu steigern, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Vergütungen zu ermöglichen, die sich stärker an den tatsächlichen Kostenentwicklungen sowie an den Tariflöhnen im stationären Bereich orientieren.

Durch die gesetzlichen Änderungen und die Entkopplung von der Grundlohnsumme konnten die Berufsverbände in den vergangenen Jahren deutliche Vergütungsverbesserungen erreichen. Diese sind jedoch auch als Ausgleich für die langjährige finanzielle Benachteiligung vor 2017 zu betrachten.

   

Wie hat sich die Grundlohnsumme in den vergangenen Jahren entwickelt?

Zwischen 2001 und 2012 lag die Grundlohnsumme überwiegend zwischen einem und zwei Prozent. In den Jahren 2004 bis einschließlich 2008 betrug sie sogar weniger als ein Prozent.

Gleichzeitig lag die Inflationsrate häufig deutlich höher. Das bedeutete: Die Kosten in den Physiotherapiepraxen stiegen stärker als die Vergütungen. Die wirtschaftliche Situation vieler Praxen verschlechterte sich dadurch kontinuierlich.

Seit 2014 liegt die Grundlohnsumme stabil über 2,5 Prozent. Seit 2023 ist sie weiter gestiegen und erreicht für das Jahr 2026 einen Wert von 5,17 Prozent. Welche Veränderungsrate für das Jahr 2027 gelten wird, veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit am 15. September 2026. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie sich die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung im laufenden Jahr entwickelt haben.

  

Welche Auswirkungen hat die aktuelle Gesetzesänderung auf die Physiotherapie?

Die derzeitige Vergütungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband läuft bis zum 31. Dezember 2026. Bereits im Herbst stehen daher neue Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden und den Kostenträgern an.

Die Vorgabe des Gesetzgebers ist klar: Die maximale Steigerungsrate orientiert sich an der Grundlohnsumme für 2027 abzüglich eines Prozentpunkts. Dieser Wert bildet die gesetzliche Obergrenze für die Verhandlungen.

Fest steht jedoch schon heute, dass diese Obergrenze keineswegs automatisch erreicht werden wird. Die Verhandlungen werden vielmehr eine fundierte Argumentation und eine sorgfältige Vorbereitung erfordern.

„Wir werden uns intensiv vorbereiten und sowohl die Kostenentwicklung in den ambulanten Praxen, als auch die Entwicklung der Löhne im stationären Bereich genau analysieren, um den Kostenträgern stichhaltige Argumente für eine angemessene Vergütungserhöhung vorlegen zu können. Die gedeckelten Verhandlungen bis 2017 haben viele Praxen in eine prekäre finanzielle Situation gebracht. Das darf sich nicht wiederholen“, betont Marc Akel, Vorsitzender von Physio Deutschland.

Habt Ihr Fragen rund um das Thema Grundlohnsumme? Dann schreibt uns gerne an info(at)physio-deutschland.de.

In den nächsten Tagen und Wochen werden wir die einzelnen Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes weiter hier beleuchten und euch umfassend dazu informieren.