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Gebührenerhöhung der sogenannten B-Positionen bei den Berufsgenossenschaften rückwirkend zum 01. Januar 2017
Achtung: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer nächsten Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern/Berufsgenossenschaften, dass sich mit dem neuen Gebührenabschluss der Ersatzkassen rückwirkend zum 01. Januar 2017 auch die Preise der sogenannten B-Positionen bei den Berufsgenossenschaften - in diesem Fall der Preis für die klassische Massage - erhöht!
Der neue Preis für diese B-Position kann für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. Dezember 2016 abgegeben wird, abgerechnet werden.
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