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Gebührenerhöhung bei der DGUV verhandelt
Bereits am 06. Juli 2022 haben die Physiotherapieverbände mit der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV u. SVLFG) über eine Erhöhung der Vergütung verhandelt. Nun haben die Gremien der Verbände und der Unfallversicherungsträger dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Wir berichten über die Ergebnisse im Detail.
Fünf Prozent lineare Erhöhung ab 01. Oktober 2022
Für PHYSIO-DEUTSCHLAND haben Markus Norys (Sprecher der Großen Verhandlungskommission) und Thorsten Vogtländer (Geschäftsführer) in Berlin an den Verhandlungen teilgenommen.
Erwartungsgemäß haben die Verhandlungsführer der DGUV die Physiotherapieverbände über die schwierige finanzielle Situation der Gesetzlichen Unfallversicherung im Allgemeinen und der von der Coronakrise speziell betroffenen Berufsgenossenschaften informiert. Nichtsdestotrotz haben die Physiotherapieverbände an ihrer Forderung nach einer spürbaren Anpassung der Vergütung festgehalten.
Das Ergebnis: Die Vergütungen in der gesetzlichen Unfallversicherung erhöhen sich für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung ab dem 01. Oktober durchgeführt wird, linear um fünf Prozent. Damit erhöht sich die Vergütung für eine krankengymnastische Behandlung von 24,92 Euro auf neu 26,16 Euro. Bei der Manuellen Therapie steigt die Vergütung von aktuell 29,74 Euro auf 31,22 Euro ab Oktober.
Kilometergeld wird erstmalig angehoben
Die Verhandlungen waren erwartungsgemäß alles andere als ein Selbstläufer. Trotzdem konnten wir neben der linearen Erhöhung der Vergütung zusätzlich eine Steigerung des Kilometergeldes für den Hausbesuch vereinbaren. Hier steigt die Vergütung von 36 Cent auf 38 Cent pro Kilometer an, nachdem die Position über Jahre nicht angepasst wurde.
Zwei weitere wichtige Punkte konnten die Physiotherapieverbände vereinbaren: Zum einen haben die Berufsverbände ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall, dass der Gebührenabschluss in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) höher als in der Gesetzlichen Unfallversicherung ausfällt. Außerdem soll das Kilometergeld (Position 8603) für Hausbesuche von 38 Cent automatisch angehoben werden, wenn im Bundesreisekostengesetz ein höherer Erstattungssatz vom Gesetzgeber beschlossen wird.
Als Laufzeit wurde der 01. Oktober 2022 bis zum 31. August 2023 vereinbart.
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