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26.03.2020

FRIST 26. März 2020: Stundungsmöglichkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung

Neben der Beschaffung von Schutzmaßnahmen sind schnell greifende Finanzhilfen für unsere Praxen aktuell am wichtigsten. Gestern hat der GKV-Spitzenverband in einer Pressemitteilung veröffentlicht, dass er allen gesetzlichen Krankenkassen empfohlen hat, anfallende Sozialversicherungsbeiträge zu stunden. Diese Entlastung soll für alle Selbstständigen gelten, die nachvollziehbar aufgrund der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Dies ist eine Soforthilfe für die Monate März und April und ist aktuell bis zum 30. April 2020 befristet.

Der GKV-Spitzenverband schreibt dazu auf seiner Internetseite : In dieser besonderen Ausnahmesituation können Unternehmen beziehungsweise Betriebe, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, einen erleichterten Zugang zu Beitragsstundungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung, wie beispielsweise Kurzarbeitergeld ausgeschöpft sind.

Vorteil der Stundung ist, dass die Liquidität des Unternehmens vorübergehend verbessert wird, keine Verzugszinsen, keine Mahngebühren anfallen und mögliche Vollstreckungen ausgesetzt werden.  

Finanzhilfen gibt es bereits auf Bundesebene und in den einzelnen Bundesländern. Wir haben hier eine Übersicht für alle Interessierten zusammengestellt – klicken Sie hier um zur aktuellen Liste zu kommen.