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02.11.2017

Eilmeldung:

Zweite Stufe der Gebührenvereinbarung mit der gesetzlichen Unfallversicherung tritt rückwirkend zum 01. Oktober 2017 in Kraft!

Soeben erreicht uns die Nachricht, dass die Gremien der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV/SVLFG) der zweiten Stufe der Gebührenanpassung 2017 abschließend zugestimmt haben. Damit tritt nach der Anpassung zum 01. März 2017 (in Höhe von +2,6 Prozent, siehe hier) eine zweite Anpassung der Preise in Höhe von +6,4 Prozent in Kraft. Die Preise steigen damit im Jahr 2017 im Bereich der Unfallversicherung um insgesamt knapp über 9 Prozent.

Höchst erfreulich ist, dass auch die Unfallversicherungsträger erkannt haben, dass die physiotherapeutische Versorgung der Patienten im Bereich der Unfallversicherung nur dann auf Dauer auf diesem qualitativ hohen Niveau sichergestellt werden kann, wenn in diesen Versorgungsbereich investiert wird. Die Anpassung erfolgt dabei strukturell. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2018. Mitglieder können sich die Vereinbarung ab sofort hier downloaden.