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06.02.2019

Datenschutzgrundverordnung – ein Thema von bleibender Bedeutung

Am 25.Mai 2018 trat die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Während viele Praxisbetreiber anfangs mit Sorge auf die kommenden Neuerungen blickten, ist das Thema inzwischen etwas in Vergessenheit geraten. Doch Datenschutz ist insbesondere in der Physiotherapiepraxis nach wie vor ein wichtiges Thema. Deshalb widmen wir den Monat Februar in unserer Servicerubrik noch einmal ausführlich dem Datenschutz und geben Ihnen hilfreiche Tipps für den Umgang mit Patientendaten innerhalb Ihrer Praxis.

Sobald ein Patient Kontakt mit Ihnen aufnimmt, übermittelt er eine Reihe von Daten. Dies sind zum einen Kontaktdaten wie Name, Anschrift oder Telefonnummer, im weiteren Verlauf aber auch sensible Informationen über seinen Versicherungsstatus, seine Krankengeschichte oder seine Lebensgewohnheiten. Diese sogenannten personenbezogenen Daten unterliegen nach Artikel 9 der DSGVO einem besonderen Schutz und dürfen nur von Fachpersonal eingesehen werden, welches diese zur Ausführung seiner Kerntätigkeit benötigt.

Nutzen Sie beispielsweise ein Karteikarten-System zur Therapiedokumentation, sollten nur die Physiotherapeuten dieses einsehen können. In vielen Unternehmen haben aber auch Rezeptionskräfte, Praktikanten oder externe Arbeitskräfte wie IT-Dienstleister oder Reinigungsfirmen darauf Zugriff. Je nach den eigenen räumlichen Voraussetzungen und der Gestaltung Ihres Ablagesystems, kann es sogar sein, dass andere Patienten Namen oder Diagnosen auf Ihren Karteikarten einsehen können. Eine Tatsache, die im Zweifelsfall juristische Konsequenzen bedeuten kann.

Am Anfang eines sicheren Datenschutzes steht daher zunächst eine kritische Analyse der Datenwege im eigenen Unternehmen:

  • Wer erhält wann von wem welche Daten?

  • Welche Daten sind von welchen Personen einsehbar?

  • Welche Schnittstellen zu anderen Fachkräften muss es bei der Datenverarbeitung geben?

Abgesehen von diesen rein organisatorischen Vorgängen, sollten Sie auch alle Mitarbeiter für die Wichtigkeit des Datenschutzes sensibilisieren und über ihre Schweigepflicht aufklären. Am besten dokumentieren Sie derartige Gespräche durch die Unterzeichnung einer gemeinsamen Datenschutzerklärung. Ein Muster für diese Erklärung sowie relevante Gesetzesauszüge aus der DSGVO finden Mitglieder hier zum Download.  

Auf unserer Website haben Sie außerdem Zugriff auf einen Infopool an verschiedenen Artikeln zum Thema Datenschutz und zahlreichen Muster-Formularen. Nächste Woche informieren wir Sie an dieser Stelle über die Erstellung eines Datenverarbeitungsverzeichnisses für Ihre Praxis.