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26.04.2018

Bundeswehr hat ein neues Heilmittelformular eingeführt

Der Bundesrechnungshof hat die Bundeswehr aufgefordert, das Formular für die Verordnung von Heilmittel für Soldaten zu überarbeiten. Der Grund dafür ist ein sprunghafter Anstieg der Ausgaben für Heilmittel in den letzten Jahren.

Der Sanitätsdienst der Bundeswehr nutzt bereits seit einigen Wochen ein überarbeitetes Formular (siehe hier), das inzwischen noch einmal überarbeitet wurde (siehe hier).

Der neueste Verordnungsvordruck besteht aus einer blauen und einer schwarzen Ausfertigung. Die blaue Ausfertigung ist zusammen mit der Rechnung an die Abrechnungsstelle der Bundeswehr zu übermitteln. Die schwarze Ausfertigung ist ausgefüllt an den verordnenden Arzt / die verordnende Ärztin der Bundeswehr zurückzusenden. Aktuell sind aber auch noch alte Formulare in Umlauf. Diese verlieren nicht ihre Gültigkeit.

Neu ist die Aufschlüsselung der Maßnahmen im Sinne der Heilmittel-Richtlinie, um die statistische Auswertung zu verbessern. Weiterhin gilt: Der Behandlungsbeginn muss innerhalb von drei Wochen nach Ausstellung der Verordnung liegen – Ausnahme: Der Arzt hat eine Gültigkeitsdauer der Verordnung auf dem Formular vermerkt. Dann gilt dieses Datum für den spätesten Behandlungsbeginn.

Der Sanitätsdienst verfügt aktuell noch nicht über ein datengeschütztes Patientenmanagementsystem, was dazu führt, dass der verordnende Bundeswehrarzt die Verordnungen meist mit der Hand ausfüllt. Dadurch steigt die Fehlerquote. Bei Abweichungen von der Heilmittel-Richtlinie sollte eine Korrektur der Verordnung über den Sanitätsdienst erfolgen, der die Verordnung ausgestellt hat.

Die gute Nachricht: Nach Aussage unseres Ansprechpartners beim zuständigen Sanitätsdienst wird es bei einer fehlerhaften Ausstellung der Verordnungen nicht zur Absetzung zu Lasten der Physiotherapeuten kommen. Eine Korrektur der Verordnung wird aber dennoch empfohlen.

Zur Abrechnung schicken Praxisinhaber die Verordnungen an das Bundesamt für Personalmanagement. Die Anschrift lautet:


Referat PA 1.4 - Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg
Soldaten sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.