Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
12.06.2019

Berufsanerkennung: Krisztina und Younis auf dem Weg nach Deutschland

In Zeiten des Fachkräftemangels begeben sich viele Arbeitgeber auf die Suche nach Physiotherapeuten aus dem Ausland. Doch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland ist nicht immer einfach. In unserem heutigen Artikel begleiten wir die Physiotherapeutin Krisztina aus Ungarn und den Physiotherapeuten Younis aus Ägypten bei der Anerkennung in Deutschland.

Krisztina hat an der Semmelweis Universität in Budapest Physiotherapie studiert, Younis an der Badr Universität in Kairo. Beide verfügen über einen Bachelorabschluss und gute deutsche Sprachkenntnisse. Über das Internet sind sie auf eine Stellenanzeige der Kölner Praxisinhaberin Frau K. aufmerksam geworden, die schnellstmöglich zwei Physiotherapeuten einstellen möchte. Nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen und Gesprächen über Skype ist für Frau K. schnell klar, Krisztina und Younis sollen ihre neuen Mitarbeiter werden. 

Da der Beruf des Physiotherapeuten zu den reglementierten Berufen gehört, müssen beide ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das aus drei Schritten besteht:
1. Prüfung der Echtheit der eingereichten Dokumente
2. Prüfung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse
3. Prüfung der Sprachkenntnisse

Nicht-EU Bürger, wie Younis, benötigen unabhängig davon außerdem ein Visum und eine Arbeitserlaubnis, um überhaupt in Deutschland arbeiten zu dürfen.

Krisztina hat bereits einen Europäischen Berufeausweis (EBA) beantragt. Dazu musste sie in einem Online-Tool ihre Abschlusszeugnisse und Urkunde der Berufszulassung hochladen. Von den ungarischen Behörden wurden diese auf Echtheit überprüft und anschließend an die deutschen Behörden weitergeleitet. Für Younis als Nicht-EU-Bürger gibt es leider keine Möglichkeit, einen Berufeausweis zu beantragen. Er muss daher zunächst seine Zeugnisse von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzen und anschließend beglaubigen lassen. Die Prüfung auf Echtheit wird dann zusammen mit seinem Antrag auf Berufsanerkennung vorgenommen.

In Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung in Düsseldorf für die Anerkennung von Physiotherapeuten aus dem Ausland zuständig. Krisztina und Younis müssen deshalb zum Nachweis der Gleichwertigkeit alle vorhandenen Unterlagen dort einreichen. Da beide über einen Bachelorabschluss verfügen, können sie über ihr Modulhandbuch genau nachweisen, wie viele Credits sie in welchen Fächern erworben haben. Aber auch eventuell vorhandene Arbeitszeugnisse sind wichtig, um Berufserfahrung zu dokumentieren. Diese kann herangezogen werden, um eventuelle Defizite im Vergleich zur hiesigen Ausbildung auszugleichen.

Krisztina hat in Budapest teilweise auf Deutsch studiert, deshalb wurden ihr von ihrer Universität direkt Deutschkenntnisse auf B2-Niveau bestätigt. Younis hat leider nur in seiner Freizeit Deutschkurse belegt, er muss deshalb das Zertifikat noch nachholen. Das geht beispielsweise an den Goethe-Instituten, die es in fast jedem Land gibt. Neben allen Unterlagen von Krisztina und Younis reicht auch Frau K. noch eine Bestätigung über die Arbeitsverträge der beiden ein.

Werden alle Unterlagen entsprechend den Vorgaben der Bezirksregierung eingereicht, dauert es mindestens drei bis vier Monate, bis eine Entscheidung entweder zunächst über
Nachqualifizierungs –/Anpassungsmaßnahmen oder Eignungsprüfung gefallen ist oder die Erlaubnis zur Berufsausübung erteilt wird. Gute und sortierte Unterlagen sind ein wesentlicher Vorteil für einen reibungslosen Verfahrensablauf! Mitglieder von PHYSIO-DEUTSCHLAND erhalten zu Fragen der Berufsanerkennung jederzeit eine persönliche Beratung durch unseren Bundesverband! So können Sie Schwierigkeiten von Anfang an umgehen und stellen eine reibungslose Anerkennung sicher.