Beihilfe Bund / Bayern - Erhöhungen ab 1. September 2026

Zum 01.09.2026 werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für Bundesbeamte für einige Positionen erhöht. Das betrifft die EAP, Wärmetherapie mittels Heißluft, Hausbesuch und die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung. Alle anderen Positionen bleiben unverändert.
Die ab 01.09.2026 gültige Liste finden Sie im Download-Bereich unserer Homepage.
Parallel dazu hat uns das bayerische Finanzministerium informiert, dass auch die Beihilfesätze für bayerische Beamte zum 01.09.2026 erhöhte werden. Die neuen Preise sind zum größten Teil auf Niveau der Bundespreise, ausgenommen ist die versorgungsbezogene Pauschale.
Die aktualisierte Liste für bayerische Beamte liegt uns noch nicht vor, wir stellen Sie Ihnen selbstverständlich so bald wie möglich zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis zur Abrechnung:
Wie immer gilt: Die beihilfefähigen Höchstsätze stellen keine Preisliste für Leistungserbringer dar. Maßgeblich bleibt immer der im Behandlungsvertrag zwischen Patient*in und Praxis vereinbarte Preis – dieser sollte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert werden und nicht von möglichen Erstattungen abhängig sein.