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16.11.2016

Barmer GEK und Deutsche BKK fusionieren zur neuen BARMER

Zum 01. Januar 2017 fusionieren die Barmer GEK und die Deutsche BKK zur neuen Krankenkasse BARMER. Lesen Sie hier, worauf Sie bei den Abrechnungen achten müssen.

Verordnungen aus 2016

Verordnungen von Versicherten der Deutschen BKK, die bis einschließlich 31. Dezember 2016 ausgestellt, aber erst in 2017 eingelöst werden, müssen Sie nach den jetzt gültigen Konditionen/Vergütungslisten der Deutschen BKK abrechnen.

Bis einschließlich 31. März 2017 erfolgt die Abrechnung noch über das bisherige Abrechnungszentrum:

Abrechnungszentrum Emmendingen
An der B3 Haus Nr. 6
79312 Emmendingen
IK-Zeichen 107436557

Wer die Verordnungen erst ab dem 01. April 2017 abrechnet, muss diese über die DDG abrechnen:

DDG GmbH
Abrechnungsstelle für die BARMER
Postfach
45120 Essen

Verordnungen von Versicherten der Barmer GEK werden, wie gehabt, nach den Vergütungssätzen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) und über die DDG abgerechnet.

Verordnungen ab 2017

Ab dem 01. Januar 2017 ist die neue Kasse BARMER aktiv. Verordnungen von Versicherten der BARMER, die ab dem 01. Januar 2017 ausgestellt werden, rechnen Sie bitte nach den Verträgen des vdek und über die DDG ab.