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13.09.2017

AOK Nordost - neue Vergütungen rückwirkend zum 01. September 2017

Nach mehreren langwierigen Verhandlungsrunden ist es uns gelungen, mit der AOK-NORDOST rückwirkend zum 01.09.2017 eine neue einheitliche Vergütungsvereinbarung für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu vereinbaren.

Mit einem Verhandlungsabschluss in Höhe von insgesamt rund 15,4 % in zwei Stufen überschreiten die Vergütungssätze für die AOK-NORDOST in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits in Stufe 1 (ab 01.09.2017) bei vielen Positionen erstmalig das Ersatzkassen-Niveau der alten Bundesländer. In der zweiten Stufe (ab 01.02.2018) liegen die Vergütungen teilweise sogar deutlich über den Ersatzkassenpreisen in den alten Bundesländern. Damit kann auch dieser Abschluss als deutliches Signal für weitere Vergütungsentwicklungen verstanden werden!

Die neuen Preise gelten für alle vertragsärztlichen Verordnungen, die ab dem 01.09.2017 (Stufe 1) bzw. ab dem 01.02.2018 (Stufe 2) ausgestellt werden.

Die neue Vergütungsliste mit zwei Preisspalten erhalten alle Praxisinhaber nach Druckfertigstellung - wie gewohnt - per Post zugeschickt.

Zwischenzeitlich stehen Ihnen die entsprechenden Preis- und Zuzahlungstabellen Stufe 1 (ab 01.09.2017) und Stufe 2 (ab 01.02.2018) nach dem LOGIN im mitgliedergeschützten Download-Bereich auf unserer Homepage zur Verfügung.