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08.04.2019

Wirtschaftlich angemessene Vergütung für physiotherapeutische Leistungen

"38,7 % mehr wert." hieß die Kampagne von PHYSIO-DEUTSCHLAND im Herbst 2014. Was damals mit knapp 180.000 Unterstützerstimmen wie ein Paukenschlag in der Branche, der Politik und in den Medien einschlug, hat für spürbare Veränderungen gesorgt. Im Jahr 2019 und der Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Deutschen Bundestag ist der Weg frei für weitere Schritte in Richtung angemessener Vergütung für physiotherapeutische Leistungen.

Drei Gesetze in vier Jahren

Die Preisuntergrenzenregelung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2015) und der zeitlich befristete Wegfall der Grundlohnsummenbindung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz im Jahr 2017) haben deutliche Gebührenerhöhungen in den Verhandlungen mit den Krankenkassen (hier am Beispiel der Entwicklung der Preisabschlüsse mit den Ersatzkassen) möglich gemacht. Lagen die Erhöhungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 noch im maximal möglichen Bereich der Grundlohnsummensteigerung, konnten die physiotherapeutischen Berufsverbände in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Erhöhungen von etwa zehn Prozent pro Jahr verhandeln. Der Aufholbedarf in den neuen Bundesländern war auch fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch riesengroß. Auch hier konnte die Lücke zu den Preisen in den alten Bundesländern nun endlich geschlossen werden.

Mit dem TSVG beginnt zum 01. Juli 2019 eine neue Zeitrechnung für uns Physiotherapeuten. Denn: Die Preise werden auf die höchsten Preise der einzelnen Positionen bundesweit angehoben. Erhöhungen, die erst nach dem 01. Juli 2019 in Kraft treten würden, werden auf den 01. Juli vorgezogen. Damit profitieren alle Praxisinhaber von der neuen Bundeshöchstpreisregelung. Wie die Preise für die Top-Positionen sein werden, erfahren Mitglieder schon heute bei ihrem Landesverband. Die offizielle Liste mit allen Bundeshöchstpreisen muss der GKV-Spitzenverband laut Gesetz bis zum 30. Juni 2019 veröffentlichen.

TSVG fordert wirtschaftlich angemessene Preise

Mit dem TSVG fällt die Grundlohnsummenbindung dauerhaft weg. Damit sind weitere deutliche Honorarsteigerungen möglich. Das Gesetz geht sogar noch einen Schritt weiter und gibt vor, dass bei den Preisverhandlungen künftig die Entwicklung der Personalkosten und der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen Betriebskosten die Grundlage für eine leistungsgerechte Vergütung Berücksichtigung finden müssen. Diese Chance gilt es nun zu nutzen.

PHYSIO-DEUTSCHLAND bereitet sich deshalb verbandsintern und im Austausch mit den weiteren physiotherapeutischen Berufsverbänden auf die neuen Vergütungsverhandlungen vor. Diese verbandsinternen Vorbereitungen erfolgen in der Großen und Kleinen Verhandlungskommission von PHYSIO-DEUTSCHLAND. Die konstituierende Sitzung der Kommissionen fand am 06. Februar 2019 in Köln statt. Aktuell arbeiten die Kommissionen in kleinen Arbeitsgruppen die einzelnen Themenbereiche, die sich aus dem TSVG ergeben, aus. Die nächste gesamtverbandliche Beratung zum TSVG mit Abstimmung der nächsten verfahrensschritte werden in der Bundesdelegiertenkonferenz von PHYSIO-DEUTSCHLAND Ende April in Dresden besprochen. Über die Ergebnisse werden wir aktuell berichten.