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Übersicht Genehmigungsverfahren: aktuell und auf dem neuesten Stand (Stand 01. April 2019)
Egal, ob Genehmigung außerhalb des Regelfalls oder Genehmigung bei längerfristigem Behandlungsbedarf – der GKV-Spitzenverband veröffentlicht seit einiger Zeit eine Übersicht der Krankenkassen, die auf das Genehmigungsverfahren gemäß § 8 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie (HMR) bestehen beziehungsweise verzichten.
Die Krankenkassen berichten zunächst dem GKV-Spitzenverband über Änderungen im Genehmigungsverfahren. Deshalb bildet die Übersicht des GKV-Spitzenverbandes stets den aktuellen Stand bei Genehmigungen außerhalb des Regelfalls ab.
Die jeweils aktuelle Liste des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.
Die aktuelle Liste (Stand 01. April 2019) als pdf-Datei gibt es hier.
Neu: Die Metzinger BKK ist zum 01. Januar 2019 mit der mhplus Betriebskrankenkasse fusioniert.
Weitere nützliche Informationen für Freiberufler gibt es in diesem Bereich unserer Homepage.
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