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07.10.2020

Neues Heilmittelformular nicht gültig – Patient benötigt einen aktuell gültigen Verordnungsvordruck vom Arzt

Wir haben darüber berichtet, dass fälschlicherweise bereits neue Verordnungsvordrucke von Ärzten ausgestellt werden. Sollte ein Patient mit einem solchen bei Ihnen in der Praxis erscheinen, ist diese Verordnung ungültig beziehungsweise nicht abrechnungsfähig! Der Patient muss zurück zum Arzt geschickt werden, um sich einen aktuell gültigen Verordnungsvordruck zu besorgen. Erst dann kann – rechtssicher - mit der Therapie begonnen werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat inzwischen reagiert und die Ärzte entsprechend informiert, dass weder die neue Software noch der neue Verordnungsvordruck vor dem 1. Januar 2021 zu verwenden ist.