Neu: Blankoverordnung für die Heilfürsorge in BaWü

Auf Initiative unseres Regionalverbands hat im April 2025 ein Gespräch mit dem Innenministerium BaWü, der Heilfürsorgestelle sowie dem VPT (als weiterem Vertragspartner) stattgefunden.
Vertragsanpassung ermöglicht Blankoverordnung wie für GKV-Versicherte
Im Nachgang des Gesprächs wurde unterzeichnet, dass rückwirkend zum 01. November 2024 die Blankoverordnung zukünftig für heilfürsorgeberechtige Beamt*innen in Baden-Württemberg möglich ist. Dafür wird der Vertrag nach § 125a SGB V zur Blankoverordnung mit dem GKV Spitzenverband angewendet (ausgenommen zur Zuzahlung). Die Blankoverordnung ist für Heilfürsorgeberechtigte in Baden-Württemberg also für dieselben Diagnosen zulässig wie für GKV-Versicherte.
„Wir freuen uns, dass ab sofort auch heilfürsorgeberechtiget Beamt*innen in Baden-Württemberg von der Blankoverordnung profitieren!“, so Hannah Hecker, Vorsitzende Physio Deutschland Baden-Württemberg.
Themenseite zur Blankoverordnung
Auf der allgemeinen Themenseite zur Blankoverordnung von Physio Deutschland sind alle Infos zu dem Thema zusammengefasst, u.a. Aufzeichnungen der Webinare, Fragen-Antworten-Katalog, Info-Flyer und mehr!