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15.03.2021

GKV-Spitzenverband aktualisiert das Formular "Erfolgloser Einzug der Zuzahlung"

Am 23. Februar 2021 hat der GKV-Spitzenverband ein aktualisiertes Formular "Erfolgloser Einzug der Zuzahlung gemäß § 43c Abs. 1 SGB V" auf seiner Homepage online gestellt. Bei Korrekturverfahren ist dieses angepasste Formular nun verbindlich anzuwenden.

Paragraph 43c Abs. 1 des Sozialgesetzbuches V regelt, dass Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber Zuzahlungen von Versicherten einziehen müssen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch die Praxis nicht, muss die Krankenkasse der beziehungsweise des Versicherten aktiv werden und die Zuzahlung selbst einziehen. Damit eine Praxis den Betrag der Zuzahlung mit der Krankenkasse verrechnen kann, ist laut GKV-Spitzenverband der neue Vordruck zu verwenden.