Login Mitglieder
A- A A+ Startseite Patienten‌ & Interessierte Fachkreise
28.02.2017

Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, denen eine Diagnose im Sinne der besonderen Verordnungsbedarfe zugrunde liegt

Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls (V.a.d.R.), denen eine Diagnose im Sinne der Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe (bVb) zugrunde liegt, stellt sich die Frage, ob die Verordnung der leistungspflichtigen Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden muss (soweit die leistungspflichtige Krankenkasse nicht auf das Genehmigungsverfahren verzichtet hat).

Der Umstand, dass bei V.a.d.R. , denen eine Diagnose im Sinne des langfristigen Heilmittelbedarfs zugrunde liegt, seit dem 01. Januar 2017 kein Genehmigungsverfahren mehr durchzuführen ist, hat den einen oder anderen Branchendienst vermuten lassen, dass damit auch die Genehmigungspflicht bei Verordnungen mit Diagnosen im Sinne der besonderen Verordnungsbedarfe entfällt. Dem ist aber (leider) nicht so, wie die vom GKV-Spitzenverband veröffentlichte Übersicht zu den unterschiedlichen Genehmigungsverfahren zu entnehmen ist, siehe hier. 

Bitte beachten Sie also, dass bei V.a.d.R. mit einer Diagnose aus der Liste der bVb eine grundsätzliche Genehmigungspflicht besteht, es sei denn, die Krankenkasse hat einen Genehmigungsverzicht ausgesprochen!

Thorsten Vogtländer
Referat SGB V