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23.03.2021

Auswirkungen des aktuellen Coronabeschlusses für Physiotherapiepraxen noch offen

Bund und Länder haben in der Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin am 22. März 2021 umfangreiche Coronaschutzmaßnahmen beschlossen, die über Ostern und aktuell bis zum 18. April 2021 gelten sollen.

Weitere Schritte und Konkretisierungen

Laut Bund-Länder-Beschluss sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Kanzlerin Merkel hat die Regelungen zu den Ruhetagen in der Pressekonferenz in der Nacht präzisiert: "Ruhetage" bedeuteten Regelungen analog zu Sonn- und Feiertagen, beispielsweise seien Tankstellen selbstverständlich geöffnet. Ob und in wie weit medizinisch notwenige physiotherapeutische Leistungen am Gründonnerstag erbracht werden dürfen, müssen nun die Bundesländer in ihren Corona-Landesverordnungen festlegen. Die Bundesländer beraten nun eigenständig dazu und müssen ihre Corona-Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen.

Für den Karsamstag sieht das Beschlusspapier vor, dass ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne geöffnet sein wird. Hierzu wird der Bund einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen.

Das Beschlusspapier betont außerdem nochmals die Wichtigkeit von Tests und wiederholt die Vorgaben der Testverordnung. Denn: Die Teststrategie der Bundesregierung basiert auf drei Säulen. Neben der Testung in Schulen (erste Säule) und der Testmöglichkeit aller Bürger (zweite Säule), betrifft die dritte Säule Betriebe und Unternehmen. Dazu zählen auch Physiotherapiepraxen, weil dort eine Anwesenheit der Mitarbeitenden erforderlich ist.

Bund und Länder weisen erneut darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann dann kostenlos durchgeführt werden.
Über landesspezifische Besonderheiten werden die Landesverbände von PHYSIO-DEUTSCHLAND ihre Mitglieder nach Verabschiedung der jeweiligen Landesverordnungen entsprechend informieren.