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03.09.2020

Aktuelle Stunde: Bundesgesundheitsministerium informiert maßgebliche Verbände

In einer Videokonferenz informierte heute das Bundesministerium für Gesundheit die maßgeblichen Berufsverbände im Heilmittelbereich über die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Heilmittel-Richtlinie und die Prüfung weiterer Maßnahmen zur Kompensation des weiterhin entstehenden Mehraufwands in den Heilmittelpraxen. Für PHYSIO-DEUTSCHLAND nahmen Andrea Rädlein, Vorsitzende, und Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer, an der etwa einstündigen Sitzung teil.

Entlastende Maßnahmen angekündigt

Weniger Bürokratie und deutlich vereinfachte Handhabung sollte die neue Heilmittel-Richtlinie (HMR) ab dem 01. Oktober 2020 endlich für alle Physiotherapiepraxen bringen. Laut Bundesministerium für Gesundheit verschiebt sich das Inkrafttreten der neuen HMR allerdings auf den 01. Januar 2021 (siehe SHV-Meldung vom 27. August 2020). Den formalen Beschluss dazu hat der G-BA heute getroffen. Auch das Inkrafttreten der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte ist heute  durch den G-BA  auf den 01. Januar 2021 verschoben worden (siehe aktuelle Meldung dazu).  

Das Ministerium hat in der heutigen Videokonferenz gegenüber den Verbänden angekündigt, weitere Maßnahmen zu prüfen, die die Praxen entlasten sollen. "Wir werten die Ankündigung von entlastenden Maßnahmen als eine positive Geste des Ministeriums, wohlwissend, dass unsere Praxen zu recht höchst verärgert über die Verschiebung sind", erklärt Andrea Rädlein, Vorsitzende von PHYSIO-DEUTSCHLAND.

Bürokratieabbau und Vergütungsanpassung weiter Top-Themen

Aktuell sprechen die maßgeblichen Berufsverbände mit dem Bundesministerium für Gesundheit in zwei Arbeitsgruppen über weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Heilmittelversorgung. Dazu gab es am 17. und 19. August 2020 gemeinsame digitale Arbeitsgruppensitzungen. Für PHYSIO-DEUTSCHLAND hat daran Thorsten Vogtländer teilgenommen. Themenschwerpunkte waren unter anderen die Prüfpflichten der Heilmittelerbringer, Verjährungsfristen, der Einzug der Zuzahlung, Maßnahmen der Digitalisierung wie beispielsweise die Videobehandlung.

Über weniger Bürokratie, aber vor allem um angemessene Vergütung, geht es derzeit auch in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zum neuen Bundesrahmenvertrag. Diese sind am 27. August 2020 aufgrund eines inakzeptablen Angebots der Krankenkassen von den vier physiotherapeutischen Verbänden abgebrochen worden (siehe Meldung dazu hier.). Der nächste Verhandlungstermin ist für den 11. September geplant. Wir werden weiter berichten.