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22.03.2017

Blankoverordnung: Bericht auf T-online.de führt zu Irritationen

Der Onlinedienst "T-online.de" hat mit seinem Bericht zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) speziell zum Thema "Blankoverordnung" für Verunsicherung unter seinen Lesern gesorgt. Am 11. März 2017 berichtete T-online.de wie folgt:

"Rollstühle, Hörgeräte und mehr
Neues Gesetz: Dafür bekommen Sie Geld von Ihrer Krankenkasse"

"Blankoverordnung" für Dauer und Häufigkeit der Therapie

Ab sofort bestimmen die behandelnden Therapeuten oder Leistungserbringer die Dauer oder die Häufigkeit verschriebener Therapien. Hierzu zählen Anwendungen bei der Ergotherapie, der Physiotherapie oder der Logopädie. Der behandelnde Arzt füllt hierzu eine "Blankoverordnung" aus, in der der Therapeut oder Leistungserbringer die entsprechenden Werte eintragen kann…..“ (Link zum Beitrag) :

T-online.de ist mit der Aussage, dass Therapeuten "ab sofort über zum Beispiel die Art der Therapie entscheiden können" der Zeit leider weit voraus. Denn: Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen die neuen Modellvorhaben zur Blankoverordnung zunächst einmal mit den Krankenkassen verhandelt werden. Dabei werden Forschungssettings entwickelt, geeignete Institute mit der Evaluation der Modellvorhaben beauftragt und unzählige Verfahrensfragen zu klären sein. Dieser Prozess wird sich nach  Einschätzung von Experten mindestens noch bis Ende des Jahres 2017 hinziehen. Lassen Sie sich also bei entsprechenden Anfragen von Ärzten oder Patienten nicht irritieren. Noch ist es nicht so weit, wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.